Im Betriebsrat von START NRW sind Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten, deren Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Haustarifverträgen klar geregelt sind.
Im Fokus der Arbeit unseres Betriebsrates steht:
- die Vertretung der sozialen Interessen der Beschäftigten
- die Sicherstellung der Wahrnehmung der Gestaltungs- und Beteiligungsrechte auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes
- die sozial verträgliche Arbeitnehmerüberlassung
- die Integration der Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer in die entleihenden Firmen, mit dem Ziel einer dauerhaften Übernahme
Dafür hält unser Betriebsrat Kontakt zu den Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern vor Ort. Er greift Probleme der Entlohnung, des Personaleinsatzes und der Zusammenarbeit mit den Standorten auf und wirkt so – im Idealfall gemeinsam mit dem Betriebsrat des entleihenden Unternehmens – auf eine tragfähige Lösung hin.
Übrigens: Der Betriebsrat von START NRW steht jederzeit auch den Unternehmen sowie deren Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern als Ansprechpartner zur Verfügung. Mögliche Probleme können so meistens bereits im Vorfeld vermieden werden.